Wirtschaftsprüfung

Immer häufiger verlangen Kreditgeber von nicht nach § 316 HGB prüfungspflichtigen Unternehmen testiert Jahresabschlüsse mit umfassenden Prüfungshandlungen oder auf der Basis von Plausibilitätsbeurteilungen. Mit unserer Gesellschaft nehmen wir regelmäßig am Qualitätskontrollverfahren der Wirtschaftsprüferkammer teil. Die letzte Bescheinigung nach § 57a Abs. 6 Satz 7 WPO der Wirtschaftsprüferkammer Berlin wurde uns am 31. Januar 2013 erteilt. Dies berechtigt uns entsprechende Pflichtprüfungen durchzuführen. Im Rahmen der Wirtschaftsprüfung sind wir für unsere Mandanten über unsere RCR Revision und Treuhand GmbH Buchprüfungsgesellschaft auf folgenden Gebieten tätig:

 

Schwerpunkte:

  • Durchführung von Abschlussprüfungen
    • Auf freiwilliger Basis oder nach § 316 HGB aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen
    • Mit umfassenden Prüfungshandlungen oder mit Plausibilitätsbeurteilungen
  • Vornahme von freiwilligen oder gesetzlichen Sonderprüfungen
    • Gründungsprüfungen nach § 33 AktG
    • Verschmelzungsprüfungen nach § 9 UmwG
    • Spaltungsprüfungen nach § 125 UmwG
    • Prüfung der Makler und Bauträger nach § 16 MaBV
    • Und vieles mehr
  • Unternehmens- und Beteiligungsbewertung sowie Gutachtenerstellung
  • Treuhandtätigkeiten